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Rotti 30.06.2012 17:42

Personenliste Permit HR
 
Hallo Freunde!
Wer sich schon zuhause die Crewliste ausfüllten will, hier ein Donwload zur Datei:

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Icing 30.06.2012 18:23

wobei es schon wieder eine neue gibt, mit einer Spalte mehr....

Diese haben sie mir im Hafenamt noch einmal abgestempelt, aber mit dem Hinweis beim nächsten mal die Neue zu verwenden.:schlaumei

Hab auch noch einen link.
unter den Downloads kann man sich die aktuellen Tankstellen ausdrucken.
Ist ja für einige nicht unwichtig...

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charlyxl 30.06.2012 22:20

Hi Leute,

da ich ja in Kürze meinen FB 1 mache und laut Homepage unseres Sponsors Martin man mit diesem Patent ja die Küste in Kroatien unsicher machen darf, bin ich durch den obigen Link etwas durcheinander.
Dort steht...
"SCHIFFSFÜHRUNG:

Der Skipper muss über einen entsprechenden amtlichen Befähigungsnachweis zum Führen des Schiffes verfügen - dies kann das amtliche kroatische Küstenpatent sein oder ein entsprechender amtlicher Bootsführerschein des Heimatlandes* des Skippers. *Für Österreicher wäre dies z.B. das Schiffsführerpatent für den Fahrtbereich 2 (od. höher) vom Verband des MSVÖ (für Motoryachten) oder..."

Heisst das jetzt das in Kroatien der FB1 nicht anerkannt wird und man nicht fahren darf ???
Grüsse Charly

DieterM 30.06.2012 23:56

Zitat:

Zitat von charlyxl (Beitrag 281963)
Hi Leute,

da ich ja in Kürze meinen FB 1 mache und
...
Heisst das jetzt das in Kroatien der FB1 nicht anerkannt wird und man nicht fahren darf ???
Grüsse Charly

Dieses Thema ist ausgiebig hier behandelt, bitte nachlesen bei

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desmo 01.07.2012 08:28

Ja, Gernot, es gibt eine neuere Liste. Wobei, neu ist die schon lange nicht mehr! Die stammt aus dem Jahr 2005!

Also nehmt besser gleich die Liste von der offiziellen Quelle, anstatt von einem Infoportal welches noch eventuell veraltete oder schlicht falsche Daten hat.

Hier gehts zur Personenliste:
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charlyxl 01.07.2012 19:03

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 281982)
Dieses Thema ist ausgiebig hier behandelt, bitte nachlesen bei

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Habe ich schon vorher gelesen und jetzt nochmals. Das mit national und IC ist mir schon klar.
Meine Frage bezog sich darauf das in dem Link was von FB 2 steht.
siehe...
Zitat:

Zitat von charlyxl
Dort steht...
"SCHIFFSFÜHRUNG:

Der Skipper muss ....Für Österreicher wäre dies z.B. das Schiffsführerpatent für den Fahrtbereich 2 (od. höher) ......"

Habe meine Frage falsch ausgedrückt.
Meinte ob sie im Link zwar FB 2 schreiben, aber doch FB 1 meinten.
Ist ja auch ein kleiner Unterschied.

Grüsse Charly

reini0077 01.07.2012 20:08

Zitat:

Zitat von charlyxl (Beitrag 282011)
Habe ich schon vorher gelesen und jetzt nochmals. Das mit national und IC ist mir schon klar.
Meine Frage bezog sich darauf das in dem Link was von FB 2 steht.
siehe...


Habe meine Frage falsch ausgedrückt.
Meinte ob sie im Link zwar FB 2 schreiben, aber doch FB 1 meinten.
Ist ja auch ein kleiner Unterschied.

Grüsse Charly

Keine Angst Charly, dein FB 1 wird in Kroatien und auch sonst überall anerkannt.
gukst du hier Um Links zu sehen, bitte registrieren punkt 3a
lg Reini


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