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schwarzwaelder50 13.09.2016 10:16

Ich war es nicht.
 
Da hat es ein Bootseigner nicht so genau genommen mit dem TÜV vom Trailer.

ps. Bei meinem Kastenanhänger hatte ich es schon mal auf 12 Jahre überziehen geschafft. Bin aber dann doch mal freiwillig zum TÜV.:ka5: Und nein, ich bin kein krimineller, bin sonst brav.


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nuernberger-1 13.09.2016 10:20

Zitat:

Zitat von schwarzwaelder50 (Beitrag 407157)
Da hat es ein Bootseigner nicht so genau genommen mit dem TÜV vom Trailer.

ps. Bei meinem Kastenanhänger hatte ich es schon mal auf 12 Jahre überziehen geschafft. Bin aber dann doch mal freiwillig zum TÜV.:ka5: Und nein, ich bin kein krimineller, bin sonst brav.


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Kann ja jeder behaupten. :ka5: :lachen78:

manerba 13.09.2016 12:35

Hört sich dramatisch an, zugegeben. Aber der Hänger war die letzten 15 Jahre in Frankreich, also im EU Nachbarstaat. Ist es nicht so geregelt, dass Du egal wie lange überzogen, lediglich bei wiedereintritt nach Deutschland, die erste Tüv Stelle anlaufen musst?
Und wenn einer Findig ist und Sonntags fährt...

Hansi 13.09.2016 12:36

Zitat:

Zitat von schwarzwaelder50 (Beitrag 407157)
[SIZE="3"]Da hat es ein Bootseigner nicht so genau genommen mit dem TÜV vom Trailer.

ps. bin sonst brav.


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Hallo Markus

dass behaupten doch alle :futschlac:futschlac:futschlac

roehrig 13.09.2016 20:37

Da geilen sich ein paar Sherrifs dran auf.
Wenn es die Bußgeldstelle nicht einstellt, dann spätestens der Richter. Mehr wie eine Ordnungswidrigkeit ist es nicht.

Zur Prüfstelle darf man fahren, egal wie lange die Hauptuntersuchung abgelaufen ist!

HU darf nur auf zugelassenen Prüfplätzen abgenommen werden. Wie die aussehen müssen und wie die Zulassung läuft steht in der Prüfplatzverordnung.

Ideale Vorgehensweise in einem solchen Fall: vorher einen Termin bei der Prüforganisation mit öffentlichem Auftrag vereinbaren und sich zeitlich davon nicht allzuweit entfernt bewegen.

ad-mh 14.09.2016 08:40

Und?

Als wir unser Wiking von GE nach MH transportieren mussten, hatten wir folgende Situation:
Wiking Bj. 2000 und Trailer Bj. 1992 (vom vorherigen Seetörn, bei dem sich der Boden aufgelöst hatte).
Der Trailer hatte ein grünes Kennzeichen, war angemeldet und seit Anmeldung nie zum TÜV, da er immer mit Boot unter einem seitlich geschlossenen Carport gestanden hat. Das Mustergutachten für den Trailer war vorhanden (Es gibt also keine ZB II/Brief), die Papiere (ZB I/Schein) über die Jahre allerdings verlegt, also weg.
Der Trailer ist zwar Bj. 1992 aber praktisch neu.

Das Boot wurde für den Urlaub immer zerlegt. Die Familie hatte einen Wohnwagen. Der Trailer wurde nur zum Unterstellen genutzt.

Wie nun überführen?
Kennzeichen abschrauben und durch geliehenes Händlerkennzeichen ersetzen ist verboten, da ein angemeldetes Fahrzeug nicht mit roten Kennzeichen betrieben werden darf.
Also mit bekanntem Händler gesprochen, mündlich einen Termin für die HU vereinbart und abgesprochen, dass ich ihm den Trailer am Sonntag auf den Hof stelle.
Dann war da noch das Problem, dass der Prüfer den Trailer ohne Boot sehen wollte.

Irgendwie haben wir das Problem dann doch gelöst. :ka5:
Im Endeffekt habe ich Ersatzpapiere und direkt die 100er Zulassung bekommen. Bei der Zulassungsstelle waren die Trailerdaten nicht im System. Es musste daher eine alte Bibel geholt und eifrig geblättert werden.
Wie ich das Problem neue HU und fehlende Papiere gelöst habe, weiß ich nicht mehr genau (HU ohne Papiere nicht möglich / neue Papiere ohne vorherige HU nicht möglich) es war jedenfalls einiges an Telefonaten nötig.

Icing 14.09.2016 11:59

Meines Wissens beträgt die Höchsstrafe dafür 80 Euro und einen Punkt.

hatte ich schon mal...
wurde aber eingestellt weil es sich um eine Überführungsfahrt zum Hersteller handelte...:chapeau:
Da reicht eine Bescheinigung des Herstellers.

Comander 14.09.2016 12:05

ich denke auch dass man hier mit 2erlei Maß rechnen kann. Der Eigner hätte bestimmt den TüV nachgeholt, er hatte halt Pech gehabt.Eine Verwarnung sollte genügen :gruebel: denke ich....und eine Frist zum TüV......:ka5:

Alpsee 14.09.2016 17:01

Ich habs noch besser Geschäft.
Habe Zwei Trailer beide so um 25 J alt. Als ich einen davon Abmeldete im ist mir aufgefallen das ich vor 25 J die Nuernschilder vertauscht hab.
Die Trailer waren beide 12 x beim TÜV. Keiner hats gemerkt.
Das beste ist auch noch das einer ein 500 kg Hänger ist und der andere ein Tandemachser 2t.
Keiner hat was gemerkt. 😜😜

Ich hab mich schon mal gewundert warum ich beim 500 kg Hänger die Bremsseile tauschen soll.

Icing 14.09.2016 17:33

das ist ja der Knaller!!:lachen78::lachen78::lachen78:

schwarzwaelder50 14.09.2016 17:54

:futschlac:futschlac:futschlac


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