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Neue Regeln bei der Registrierung?
Hallo zusammen,
als ich mein "neues" (gebrauchtes) Schlauchi registrieren lassen wollte, wurde mir mitgeteilt, es sei auf einen anderen Namen noch registriert. Der Verweis auf meinen Kaufvertrag war nicht ausreichend, da es der Vorbesitzer nie umgemeldet hatte!! Ich musste Ihn daher um dessen Kaufnachweis für das Boot bitten (vorheriger Kaufvertrag). Das hatte ich so noch nie, mann konnte mir genau sagen wo das Boot ursprünglich registriert war. War mir neu, dass ADAC/DMYV/ sowie Wasserschifffahrsamt miteinander vernetzt sind. Hattet Ihr schön ähnliches erlebt?:gruebel: Liebe Grüße Thomas |
Ahoi,
beim Verkauf muss das Boot abgemeldet werden. Im Fall bei mir beim Wasser-und Schiffahrtsamt. Dieses muss mit einem Kaufvertrag belegt werden. Den Schein musste ich einsenden, und der wurde vernichtet. So war es bei mir zumindest 2023 beim Verkauf des Bootes, und 2024 beim Verkauf des Wassermotorrads. Auch der Versicherung muss ja der Verkauf mitgeteilt werden, „ Mann „ will ja kein Geld zum Fenster raus schmeißen. Die Haftpflicht endete sofort, die Vollkasko lief immer noch 4 Wochen nach dem Verkauf….. Grüße Frank |
Ähnliches hatte ich auch schon erlebt. Ich verkaufte ein Boot; der neue Besitzer meldete das Boot und den Trailer jedoch nie um.
Das erfuhr ich 1/2 Jahr nach dem Verkauf.:motz_4: Im Kaufvertrag war die Ummeldung binnen 7 Tagen geregelt. Das Straßenverkehrsamt und das WSA haben mir sehr geholfen das zu regeln- telefonisch/ ohne Papiere vorzuzeigen. Zum Glück hat man es mit dem Datenschutz damals auch etwas anders gehandhabt. |
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