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Holländer 21.03.2006 11:08

Für die, die es nicht wissen...
 
Hi Jungs,

habe gerade erfahren das ich mit ein Fahrzeug mit LkW Zulassung
und mein Böötchen dran, Sonntags GAR NICHT fahren darf...:motz_4:

Egal ob Umgemeldete Geländewagen auf LKW oder sonst was..

LKW im Schein.. Hänger sonntags dran : NEIN :schlaumei

Glücklich rechtzeitig mitbekommen (gute Händler) der mich drauf gewiesen hat,
hatte fast schöne Kastenwagen gekauft..:motz_4:

Habe darauf nochmal ein Kunde (Verkehrspolizist) angerufen und der hat mir es nochmals bestätigt.
Kostet fettes Geld..

Werde ich mich wohl ein Kombi suchen müssen..
wenn das Gespann über 3,5 Tonnen ist braucht man auch noch ein Fahrtenschreiber :stupid:


Gruß,

Frank
p.s. ich erlaube mir ein Doppeltposting in beide Foren..

HaraldGesser 21.03.2006 11:22

Hallo Frank,

ich erlaube mir eine Doppelantwort: Du kannst den Transit mit relativ wenig Aufwand als Wohnmobil über 2,8 Tonnen eintragen lassen, dann gilt das Hängerverbot nicht.


Grüße

Harald

Udo 21.03.2006 12:29

Hallo Frank,
warum nimmst du keinen Transit mit Scheiben ?
Würde ich für deine Bedürfnisse einem Kombi immer vorziehen.
Gruß Udo

Holländer 21.03.2006 12:41

Hi Udo,

das wird es wohl werden....

Wollte eigentlich ein Geschlossener Kasten, wegen die Güter die ich transportiere. (Blickdicht).

Der Händler um die Ecke hat mir so ein solches (kombi) angeboten..
jedoch hab ich mich da gewehrt wegen obengenanter..

Bis er der Story von Hänger erwähnte..


Werde ich wohl mit verdunkelte Scheiben fahren müssen... :D



Gruß,

Frank :)

Fortnox 21.03.2006 12:49

Zitat:

Werde ich wohl mit verdunkelte Scheiben fahren müssen... :D
Mit verdunkelten Scheiben kommt Du dann aber ins Nachtfahrverbot :lachen78: :lachen78: :lachen78: :tuer:

stebn 21.03.2006 13:58

Hallo Frank
du musst dir einen Bus mit Pkw Zulassung kaufen. Dann hast in der 2. Reihe Scheiben.
Wenn du Privat fährst brauchst du keinen Fahrtenschreiber.

Das Sonntagsfahrverbot gilt dann nicht wegen Pkw-Zulassung

Ich habe das gleiche Problem gehabt und deswegen habe ich mir einen Master-Combi gekauft.

Du zahlst dann aber auch Pkw-Steuern und das kann bei einem alten Wagen teuer werden. Versicherung wird aber günstiger wenn du einen niedrige SFK hast.

Dann musst du noch aufpassen!!?? Es können Euro 3 Pkw nach Euro 2 versteuert werden. Meistens wenn das zulässige Gesamtgewicht über 2,5 T. ist.

Z.B. Kia Sorento - da hat der Motor Euro 3 wird aber nach Euro 2 versteuert.
Bei meinen Master ist das auch so der hat Euro 3, wird aber nach Euro 2 versteuert.

Gruß Stefan

Holländer 21.03.2006 14:13

Hi Stefan,

nenne mal was zahlen...
(hab in Moment ein Citroen Jumper Kombi im aussicht)


Frank :)

stebn 21.03.2006 14:32

Hallo
Frank ein Neufahrzeug??

Holländer 21.03.2006 15:05

nein,

kann ich mir nicht leisten..

gebraucht.. daten bekomme ich später..

Bzw. das Wägelchen kommt hierher und wird vorgeführt


Gruß,

Frank :)

thomas001 21.03.2006 23:17

Zitat:

Zitat von stebn
Dann musst du noch aufpassen!!?? Es können Euro 3 Pkw nach Euro 2 versteuert werden. Meistens wenn das zulässige Gesamtgewicht über 2,5 T. ist.

Z.B. Kia Sorento - da hat der Motor Euro 3 wird aber nach Euro 2 versteuert.
Bei meinen Master ist das auch so der hat Euro 3, wird aber nach Euro 2 versteuert.

Meines Wissens nach handelt es sich dabei um eine differenzierte Bezeichnung der "Euro-Norm" bei LKWs und PKWs. Ein "Euro 4"-LKW erreicht zum Beispiel demnach unter Umständen nur "Euro3"-PKW-Norm. Also aufpassen, dass die Euro-Norm unter PKW-Bedingungen zählt.


Gruß
Thomas


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