Ich hab´halt nur Erfahrung mit dem Brig - da ich selbst das 500er mit 70 PS habe. Mit dem Vermieter oder generell der Vermietung von Booten leider nein. Aber rein formaljuristisch hast du Anspruch auf das, was du bestellt bzw. gemietet hast. Du musst keinen Ersatz oder eine Alternative - auch keine gleichwertige - akzeptieren. Geht der vermieter allerdings nach Eingang der Anzahlung Pleite hast du Pech gehabt und das Geld ist futsch.
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