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Alt 12.06.2006, 09:20
audioconcept
Gast
 
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Hallo, geht das auch wenn ich nicht der letzte Halter war? Problem ist auch bder Verkäufer war nicht der letzte Halter. Habe aber einen Kaufvertrag, das er alle Besitzrechte hatte des Hängers.

Ich kenne das nur so, das man einen neuen Brief beim Strassenverkehrsamt aufbiete muss. Aber nur wenn man der letzte Besitzer war, der ist aber leider nicht mehr bekannt.


Deswegen war die Überlegung , mit der Eigenbau-Anmeldung.
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