Anfrage bei der WAPO wegen E-Motoren
Also wie versprochen mein Bericht über die Anfrage bei der bayr. Wasserschutzpolizei.
Ein sehr netter Beamter hat mir erschöpfend alle Details übermittelt. Ich will Euch aber jetzt nicht mit Gesetzestexten nerven.
Hier die Kurzform
Aber auf bayr. Flüssen z. B. Main (ab Bamberg) Main-Donau-Kanal (ab Kehlheim) und Bodensee gilt wie Rotbart schon geschrieben hat.
Führerscheinfrei ab 18 Jahre E-Motoren (allg. Motoren bis max. 3,68)
Achtung Boot muss Zulassung haben
Wenn Rudergänger im Besitz eines "richtigen Führerscheins"
darf auch 16 Jähriger Boot steuern.
Ausnahmefall nach neuer Novelle ab 12 Jahre aber da komm ich nicht mehr genau mit. Jedenfalls darf der jugendliche nicht alleine Fahren.
Sofern genauer Gesetzestext benötigt wird (bin ja wie gesagt PC-Depp)
kann ich den gesamten Wortlaut jemanden mailen, der das ins Netz stellt.
Gruß Erich
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