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Alt 27.06.2006, 16:34
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von fabio_z
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Für Dein Schlauchboot mit Motor brauchst Du keinen Führerschein in D somit in Korsika-Frankreich auch führerscheinfrei. Aber Du brauchst eine Bootszulassung (WSA oder ADAC oder DMYV) um Deinen Eigentum (Boot mit Motor) nachzuweisen.
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Hallo,

>>> DieterM

ich bin auch Neuling..... WER sagt daß man eine Zulassung braucht ?
Die gleiche Antwort bekam ich auch z.B. vom Wasseramt in Freiburg.
Die sagen daß in Frankreich eine deutsche Bootszulassung notwendig ist.
Komisch nur daß, wenn man in F nachfragt ( Beispiel > VNF, zuständig für Flüsse und Kanäle ) keiner von einer Zulassung weiß !!! ( vorausgesetzt
das Boot ist Führerscheinfrei > in F > 9,9 PS ).

Was nun?

Gruß
Nix was nun!

Mit Wohnsitz in D mußt Du in F Dein Besitzeigentum nachweisen und für 9,9 PS einen deutschen SBF-Binnen haben. Eine Haftversicherung wird empfohlen. Was in F für dortige Binnenländer gilt zählt nicht für uns deutsche Binnenländer, sorry.

Fährst Du als deutscher Binnenländer mit deutscher Boots-Zulassung in Frankreich, dann mußt Du auch die deutschen Vorschriften in F erfüllen. Hast Du allerdings einen französischen Wohnsitz, dann kannst Du Dich an die französischen Vorschriften halten, kommst Du allerdings dann mal mit Deinem Boot nach D auf eine Binnenwasserstraße (generell Boots-Zulassungsvorschrift), dann brauchst Du auch ein französische Bootszulassung um Dein Eigentum nachzuweisen jd. darfst Du mit Wohnsitz F in D Motoren bis 9,9 PS führerscheinfrei fahren, allerdings nicht wenn Du auch einen Wohnsitz in D hast.

Sooo, jetzt solltest Du es genau wissen.