>>> Rotbart >>>
Ich glaube wenn man eine Diskussion führen will sollte man möglichst auch sachlich bleiben ... Das gemeinte Profil ist mir auch egal...ich habe ein Boot, wie schon gesagt bin zwar Neuling habe aber - oder gerade deswegen - in den vergangenen Wochen viel Zeit investiert um mich zu diesem Thema zu erkundigen ! ( und zwar nicht in Foren oder beim ADAC, sondern DIREKT in den betroffenen Länder - teilweise sogar bei den Behörden !!! )
Ich glaube da wurde ich etwas mißverstanden.
NOCHMAL: hier geht es um einen - in D führerscheinfreies - Schlauchboot mit
5 ( fünf ) PS und 3,60 mt.; ich habe beim Wasseramt die Frage gestellt ob man so ein Boot für D und Ausland ( z.B. in F und I, Meer und Binnen )zulassen muß.
Die Antwort war: man muß. Und diese PAUSCHALE Antwort scheint eben falsch zu sein.
UND NOCHMAL: WAS braucht ein 5PS Schlauchboot in F ( Binnen und Küste ) und I ( Küste und Binnen ausgenommen Gardasee u. andere Seen mit Sonderregelungen ) zum navigieren ?
ANTWORT: kein Führerschein, keine Zulassung, keine Versicherung in F, kein
Führerschein, keine Zulassung aber eine Haftpflicht in I.
Meine Angaben beziehen sich ( F ) auf eine offizielle Seite des Ministerium in Frankreich, kannst gerne nachlesen.
Nicht mehr und nicht weniger.
Am Rande, eine Bemerkung ( auch wenn ich mich persönlich an die 5PS Grenze halte ! ): WER soll in einem Land, indem es erlaubt ist 39 PS ( z. B. Italien ) führerscheinfrei zu fahren, einem Touristen verbieten 20 oder mehr PS zu fahren ? Das ergibt wirklich keine logik; und übrigens: Deutsche Versicherungen - z. B. Würrtembergische - würden das Boot auch nach diesem "Prinzip" versichern d.h. solange nicht mit den Gesetzen des Landes in Konflikt kommt wo man fährt, ist auch die Kiste versichert. Kannst gerne nachfragen.
Gruß
ZF
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