Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 08.07.2006, 20:50
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 19.01.2004
Beiträge: 419
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Johann,

Hab grad nochmals nachgeschaut: die "1998er-Bestimmung" bezieht sich auf das Boot, nicht den Motor. Für den Motor reicht ein Besitznachweis (= Kaufvertrag). Da braucht kein Preis oder so drinnen stehen, nur Motornummer, Verkäufer, Käufer; fertig.

Fürs Boot ist es nicht so einfach: das muss vor '98 in der EU nachweislich "in Verkehr" gebracht worden sein: also Kaufvertrag vor 1998 ODER Österreichische Zulassung oder nationale Registrierung eines EU-Staates VOR 1998, aber das haben wir eh am Telefon besprochen.

@Dieter
Weisst eh, das sind wieder mal Ösi-Bestimmungen:
Für den Motor muss man nachweisen, dass man ihn besitzt (das muss man in D ja auch).
Für das Boot muss man nachweisen, dass es vor dem 16.6.98 in der EU "in Verkehr gebracht wurde" (Danach gibts CE). Obwohl das in unseren Bundesländern (die zuständige Behörde) ein wenig unterschiedlich gehandhabt wird, gilt dort, wo Johann-Karl herkommt ausschliesslich folgendes als Nachweis:
a) eine ehemalige Zulassung aus Ö
b) eine Registrierung aus einem EU-Staat vor besagtem Datum
c) eine Rechnung / Kaufvertrag vor dem Datum

Der zuständige Importeur von Johnson in Ö ist GPS Grosse in Wien-Erdberg. Ich weiss, dass die keine motorbezogenen Aufzeichnungen führen, die so weit zurückreichen ("Motor Nr. xy wurde verkauft am xx.yy.zz an XYZ"). Wenn ich das richtig nachgesehen habe, dann stammt der Motor ja von 1975.

Gruss
Andreas
Mit Zitat antworten