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Alt 12.07.2006, 13:12
attorney
Gast
 
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Hi,

das mit den Gewährleistungsrechten sehe ich anders.

Zunächst ist zu überprüfen, ob der Käufer ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen hat.
Wenn ja, so liegt hier aber zumindest ein arglistiges Verschweigen eines Mangels vor. Es ist im Grunde Betrug und ggf. eine Strafanzeige wert, falls der Verkäufer Spirenzchen macht.
Ich gehe mal davon aus, dass die Schnitte auf dem Foto nicht zu sehen waren.

Das Argument mit der vorherigen Besichtigungsmöglichkeit greift nicht.
Hat du schon das Boot bezahlt ?

Normalerweise holt man doch so ein gebrauchtes Schlauchboot persönlich beim Verkäufer ab und blättert erst dann die Kohle auf, wenn das Teil der Beschreibung entspricht. Wenn sich aber bei der Besichtigung gravierende verschwiegene Mängel auftun - der Verkäufer hat eine Offenbarungspflicht - dann kann man als Käufer vom Vertrag zurücktreten und den Verkäufer noch für die Anreisekosten in Regress nehmen.

Gruss
Rainer
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