Hallo Stefan,
ist immer sehr schwer hier einen richtigen Rat zu geben wenn man den Sachverhalt nicht genau kennt. Kann hier nur Rainer's Empfehlung unterstützen den Kaufpreis erst bei Übergabe der Ware zu bezahlen. Ist auch mit ein Grund wieso ich bei Ebay noch nie teure Waren gekauft habe... Nur so als Anregung: Solange Du den Kaufpreis nicht bezahlt hast ist er am Zug. Er muss den Kaufpreis bei Dir einklagen und wenn er wesentliche Dinge verschwiegen hat dürfte er hier wohl zurückhaltend sein. Aber natürlich hast Du auch recht - ein Rechtsstreit ist mit Sicherheit teurer und zeitintensiv...
Wünsche Dir, dass Du Dein Traum-Rib bald findest!