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Alt 20.07.2006, 14:02
HCC
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Zitat:
Zitat von helbil
Hi Andi
ist lieb von Dir mich aufzuklären.
Ich wollte eigentlich dazu provuzieren, dass sich die Leute die posten informieren, und nicht nur Vermutungen schreiben.

Mal Link in meinem letzten Thread lesen.
Hallo Helmut, sorry, aber ich habe mich informiert. Die Vermutungen, die sich in dem von dir geschickt Link befinden, sind leider falsch. Die zulässige Dachlast eines Fahrzeugs ist Bestandteil der technischen Abnahme/Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamts bei der Neuentwicklung eines Fahrzeugs. Es ist, wie richtig bemerkt, nicht wie das ZGG im Fahrzweugschein enthalten, aber dennoch Bestandteil der Zulassung. Ähnliches gilt zum Beispiel für Bremsscheiben - denn die sind auch nicht im Schein/Brief erwähnt. Für Ersatz-Bremsscheiben, die zum Beispiel von einem Fremdhersteller produziert und montiert sind, liegt im Karton immer eine ABE, die bescheinigt, dass die Scheiben für das Fahrzeug zugelassen sind. Ähnliches gilt für Blinker oder Scheinwerfer, die nicht Originalteile sind. Ohne ABE erlischt die Betriebserlaubnis. Und das heißt, dass das Fahrzeug nach einer erfolgreichen Kontrolle nicht weiterfahren darf.

Ich will da jetzt nicht darauf 'rumreiten. Im Prinzip muss jeder selber wissen, was er macht. Es gilt aber auch hierbei: Unwissenheut schützt vor Strafe nicht.

Aber wie Berny schon geschrieben hat. Es ist nicht unbedingt sinnvoll, falsche Ratschläge oder Vermutungen abzugeben. Ich denke jeder kann und sollte sich selber informieren. Die Konsequenzen muss er eh alleine tragen.
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