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Alt 21.07.2006, 18:33
HCC
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Zitat von thball
Zwar besteht für den Überholer Ausweichpflicht (auch im "ausreichendem" Abstand), aber es gibt ja keine Vorfahrt - Du musst also den Kurs halten. Wäre zumindest eine Teilschuld...
Haben wir nicht alle irgendwann einmal gelernt, dass nur an Backbord überholt werden darf. HmHmHm. Und jetzt rauscht das Schiffchen einfach am Berny's Steuerbord Seite vorbei. Das kommt davon, dass einige Länder keinen Befähigungsnachweise von Schiffsführern verlangen.

Berny - der Bericht kann auch aus Dänemark kommen.
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