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Zitat von thball
Wo hast Du denn das gelernt? Es gilt zwar in engen Fahrgewässern Rechtsfahrgebot, aber ansonsten darfst Du überholen wie du willst, oder? Zur Not gibt es sogar die Möglichkeit sich über Schallsignale zu verständigen...
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Na - dann steig doch noch einmal in deine Unterlagen füe den Erwerb des SBF See ein. Das Rechtsfahrgebot gilt nicht nur in
engen betonnten Fahrwassern, sondern in allen betonnten Fahrgewässern. Und überholen darfst du auch nicht, wie du willst. Es wird nach den Regeln an Bb überholt (damit ist nicht deine Bb Seite, sondern die Bb Seite des zu überholenden Schiffs gemeint). Die Regel gilt sogar für englische Schiffe, obwohl die Linksverkehr auf ihren Straßen haben

Nur, dass Bb auf Englisch "port side" heißt.