Hallo Dieter,
habe die Verkäufer jetzt angemailt, das Problem geschildert, und als Möglichkeiten den ganz offiziellen Weg angedacht, bei dem ich aber ihre Hilfe bräuchte, oder genau die von dir vorgeschlagene Version E.
Ich habe jetzt mal im Internet nachgeforscht, mit dt. Kurzzeitkennzeichen ging für Export aus D nach I, nicht in unserer Richtung.
Verstösse werden in I mit Strafen bis 1000 Euro und Beschlagnahme des Fahrzeuges geahndet....
Klaus
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