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Alt 09.08.2006, 16:45
rotbart
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Hi Erich
das ganze spielt sich ja wohl ind D und nicht in A oder einem anderen vielleicht exotischen Land ab. Da stellen wir einfach fest
(A) Bei dem Kauf eines Verbrauchsgut (Privater kauft beim Händler / verbrauch von Verbraucher) dann gilt so die AGBs es nicht verkürzen ein 2-jährige Gewährleistungspflicht.
(B) In den ersten 6 Monaten dieser Gewährleistungszeit gilt die Vermutung zugunsten des Verbrauchers, dass der Defekt schon bei Übergabe durch den Verkäufer vorhanden war.
(C) In den restlichen 18 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel (auch der versteckte) schon bei Übergabe vorhanden war !
(D) Garantie (z.B. vor Ort Garantie) ist eine zusätzliche FREIWILLIGE oder durch Aufpreis erworbene Leistung des Händler oder des Herstellers.

Also wenn Du Dir zutraust nachzuweisen dass der Mangel (wenn auch versteckt) vor 18 Monaten schon da war, dann HAU DEN LUKAS, ansonsten schreib noch nicht einmal mehr einen Brief, du sparst 55 cent

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Das kann man aber auch bei Internetkäufen nicht verallgemeinern, der MEDION Vor-Ort Service funktioniert einwandfrei, die Jungs kamen prompt und haben Gerät um Gerät getauscht (weil Sie den Fehler nicht fanden) bis ich (ausser Gehäuse) einen völlig neuen PC hatte und der Fehler weg war, alles umsonst und nach 2 Jahren und x Monaten
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