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Alt 11.08.2006, 15:35
HCC
Gast
 
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Danke für die Berichtigung. Es muss natürlich Ausweichpflichtiger und Kurshalter heißen. Vorfahrtsregelungen gibt es nur in der STVO. TsTsTs. Wie konnte ich das nur wieder abkürzen. Kommt nicht wieder vor. Erbitte euer Pardon.
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