Zitat:
Zitat von BGLer
Stimmt es wirklich, dass er damit auf den bayerischen Seen ohne irgendeine Genehmigung, Zulassung oder sonstiges fahren darf??? - Kann ich mir nicht vorstellen. Auch wenn der Motor noch so klein ist. Hat immerhin ne Batterie an Bord und die sind ja bekanntlich nicht sehr gesund...
Gruß Hermann
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§ 19
Zulassung
(1) 1 Fahrgast- und Güterschiffe, schwimmendes Gerät, Mietfahrzeuge und Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, ausgenommen Elektromotorboote, dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie von der Kreisverwaltungsbehörde zugelassen worden sind; Segelfahrzeuge sind nur dann zulassungspflichtig, wenn sie mit Zweitakt-Hilfsmotor ausgerüstet sind. 2 Die Zulassung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.
Bayer. Schiffahrtsordnung