Hallo Ujevic, Harald und Roman
Danke für die schnellen Antworten! Hoffe Ihr seid auch wie ich Beamte an der 'Arbeit'
'Ricardo' speichert leider die geschlossenen Auktionen nur 2 Monate - ist knapp drüber, sonst hätte ich den Link eingestellt.
Ich habe das Boot als 'gebraucht' ausgeschrieben - ich selber hatte ja keinen Mangel feststellen können. Einen Gewährleistungsspruch habe ich nicht angebracht. Vielleicht sollte ich das standardmässig tun wie viele im Ebay. In der CH haftet man als privater Verkäufer nicht so streng wie in der EU.
Ich bekam vom Käufer eine schlechte Bewertung - der hatte sich beim Kollegen, der das Boot vorbeibrachte beschwert und nicht bei mir (Verkäufer) und dieser Kollege hat mir das nicht ausgerichtet. Der Käufer nahm die Bewertung zurück und ich versprach ihm Kulanz. Ich werde ihm etwa 1/3 des Kaufpreises zurückzahlen.
Danke und Gruss, Michael
P.S. Sorry für den vergessenen Namen - das Telefon hatte mich aus dem 'Arbeitsschlaf' gerissen...