hallo michael,
bin zwar noch kein richtiger schlauchi, aber meine meinung will ich trotzdem kund tun. rechtlich glaube ich hat der käufer keinen anspruch und wenn du kulanter weise ihm entgegen kommen willst ist das sehr höflich, aber gleich 1/3 des kaufpreises halte ich für sehr großzügig.
ich denke der käufer macht

und

und

und

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er kann glücklich sein, solch einen kulanten geschätspartner gefunden zu haben.
grüssle bingo