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Alt 27.08.2006, 13:47
Martin4711
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Hallo Felix,

na also, 1 Jahr Gewärleistung. Da diese Undichtigkeiten wie du sie berschreibst nicht von heute auf morgen kommen waren die schon bei Übergabe da.
Ich würde mir von einer Fachwerstatt diese Undichtigkeiten bestätigen lassen und notfalls über einen Rechtsanwalt (wenn der Verkäufer nicht einsichtig sein sollte) mein Recht einklagen.

Wichtig, Druck dir die Seiten von ebay aus, bevor sie nicht mehr so einfach einzusehen sind. Auch sonst alle Schriftverkehre ausdrucken.

Aber mal schaun was die anderen so schreiben....

Martin
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