Ich will ja nicht unken, aber schaut Euch mal diesen Passus aus dem Ebay-Verkaufsinserrat an :
"Wiederrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitsempfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben.Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren ,müssen Sie uns insoweit ggf.Wertersatz leisten.Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht ,wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung-wie sie Ihnen im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist.Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden , indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,was deren Wert beeinträchtigt.Packetfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.Nicht packetversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.Bitte Orginalverpackung zwei wochen aufbewahren da die Ware nur in Orginalverpackung zurückgenommen werden kann. "
Ich weiss nicht ob das rechtlich überhaupt zulässig ist, aber ich fürchte dieser Verkäufer macht dieses "Spielchen" nicht zum ersten mal