Hallo Felix,
Du hast ein Gebrauchtboot gekauft, aber Du hast das Glück, es beim Händler gekauft zu haben. Du kannst, nachdem das Boot offensichtlich mangelhaft ist, deine GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE geltend machen. Das hat nichts mit Garantie zu tun, und auch nicht mit dem Widerrufsrecht (dieses steht Dir beim Internetkauf zu, da musst Du aber die Rücksendekosten tragen).
Eines dieser Gewährleistungsrechte ist die Wandelung, d.h. die Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Mangelhaft ist das Boot, nachdem die Ist-Beschaffenheit negativ von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Bei einem derart starken Luftverlust bei einem als "sehr guter Zustand" beschriebenem Boot dürfte das der Fall sein, wichtig ist, dass Du das dokumentierst, vielleicht auch Zeugen hinzuziehst. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Sache musst übrigens nicht Du beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorlag, sondern der Verkäufer müsste beweisen, dass das Boot bei Übergabe mangelfrei war.
Bisher hat der Verkäufer übrigens bei fast 300 Auktionen erst eine negative Bewertung erhalten...
Klaus
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