Zitat:
Zitat von KlausB
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Sache musst übrigens nicht Du beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorlag, sondern der Verkäufer müsste beweisen, dass das Boot bei Übergabe mangelfrei war.
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Danke Klaus für diese Fachinfo.
Das zitierte ist das wichtige, da kann der Verkäufer motzen was er will, er muss es zurücknehmen.
Wichtig wäre natürlich im Vorfeld, den Schaden entsprechend zu dokumentieren, damit man auch erkennen kann, dass es sich um keinen neuen Schaden handelt !
Das wird vermutlich der Knackpunkt bei der ganzen Sache sein.
Du könntest ihm aber auch einen Deal dahingehend vorschlagen, dass die Sache professionell repariert wird und der Verkäufer die Kosten trägt.
Noch eine Frage, Klaus, vielleicht könntest du das auch mal klären:
Wie verhalten sich diese Gewährleistungsbestimmungen, wenn eine Sache offensichtlich von einem Händler verkauft wird, er das ganze aber als Kommissionsverkauf betitelt?
Sowas kommt leider auch immer wieder vor und ich bin der Meinung, dass hier dem Verkäufer sehr wohl eine Gewährleistungspflicht zugesprochen werden kann, oder gibts da andere Urteile ?