Hallo Berny,
Du hast recht: Knackpunkt ist immer, dass der Verkäufer behaupten wird, der Schaden sei erst beim Käufer entstanden ("Der hat keine Ahnung, hat das Boot zu stark aufgepumpt, unsachgemäß über Felsen gezogen, usw.").
Die Frage ist immer: Wer muss was beweisen?
Und hier muss nicht der Käufer beweisen, dass er das Boot nicht kaputtgemacht hat, sondern der Verkäufer müsste beweisen, dass die Schäden erst beim Käufer entstanden sind, ansonsten gilt die gesetzliche Vermutung, dass die verkaufte Sache bereits bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft war - sprich: der Verkäufer haftet.
Achtung: Das ist die Rechtslage für Deutschland, wie es in Österreich ist, weiß ich nicht!
Die Frage mit dem Kommissionskauf ist letztendlich in den meisten Fällen ebenfalls ein Beweisproblem: Häufig drängt sich zwar der Verdacht auf, der Verkauf "von privat" ist eben nicht privat, sondern dahinter steht ein Händler, aber in den meisten Fällen - gerade bei ebay - wird der Käufer das nicht beweisen können.
Klaus
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