Tschuldigung Dieter, wenn ich korrigiere: Beim Kauf vom Händler muss der Käufer nicht beweisen, dass das Boot schon bei Übergabe defekt war - während der ersten 6 Monate wird dies gesetzlich vermutet. Im konkreten Fall müsste der gewerbliche Verkäufer beweisen, dass das Boot erst nach Übergabe vom Käufer beschädigt wurde.
Recht hast Du, was das Gutachten angeht: Das stünde hier in keinem Verhältnis zum Wert des Bootes.
Wie in den meisten Fällen ist geraten, es ernsthaft zu versuchen, sich gütlich zu einigen!
Klaus
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