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Alt 01.09.2006, 13:02
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KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Boot Infos

Tschuldigung Dieter, wenn ich korrigiere: Beim Kauf vom Händler muss der Käufer nicht beweisen, dass das Boot schon bei Übergabe defekt war - während der ersten 6 Monate wird dies gesetzlich vermutet. Im konkreten Fall müsste der gewerbliche Verkäufer beweisen, dass das Boot erst nach Übergabe vom Käufer beschädigt wurde.

Recht hast Du, was das Gutachten angeht: Das stünde hier in keinem Verhältnis zum Wert des Bootes.

Wie in den meisten Fällen ist geraten, es ernsthaft zu versuchen, sich gütlich zu einigen!

Klaus
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