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Alt 08.09.2006, 10:28
hexe
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hallo,

sobald ein händler das boot auch nur anbietet egal ob vermittlung oder nicht -
ist er mit in der gesetzlichen haftung drinnen...
er kann sich mit "im kundenauftrag" leider nicht mehr rausreden!!!
sobald auch nur die kleinste frage beantwortet ist, wie z.b ist ddas boot bj. xy. gibt er eine fachauskunft, weil er ein händler ist...

frag mal bei anderen im bekanntenkreis da kennt sich sicher jemand mit der getetzesgrundlage aus...
oder schau mal im internet unter solchen anwaltsberatungen nach die kennen sich damit aus!!!!

lg
hexe
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