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Alt 20.09.2006, 20:46
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von lackyluhk

Das Beste war, und das geht auch in Richtung diejenigen, wo ich so im vorbeillesen: "Petition" oder so mitbekommen habe.

Gültigkeitsbereich des:
"Internationalen Schiffsführer Binnen Seen und Flüsse 10 Meter"
(dürfte relativ neu sein, nur minimal teurer als der "Österr. Schiffsführer Binnen Seen und Flüsse 10 Meter" aber kein anderer Prüfungsumfang) ist nebst den Flüssen und Seen im Inland und dem europäischen Ausland (ausgenommen Bodensee) auch die Küstenschifffahrt am Meer (FB 1), also 3 SM erlaubt. Zwischenstaatliche Abkommen!!

Ist nicht eine Annahme von mir, ist die explizite Aussage eines rechtskundigen (akademischen) Prüfers des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abt. Schifffahrt, auf eine darauf ausgerichtete Frage mehrerer Prüflinge.
Da bin ich gespannt:
Wenn du deine Dokumente erhälst, bitte beachte das internationale, ob da I für Inland-Waters oder C für Costal Waters steht.

Das ist der springende Punkt, alles andere ist Mumpiz!!!
Wäre naürlich für viele interessant, seit wann es diese internationale Vereinbarung gibt und wo die steht!!!

Vielleicht kannst bei der Landesregierung nochmals nachfragen, ob die was wissen.

Ansonsten viel Spass und vielleicht machst ja bei der Bootsabholung einen Zwischenstopp am Traun- oder Attersee

Gratuliere !!!
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