@Hausmeisterkrause:
In Österreich ist das derzeit noch nicht so, ich bin mir auch nicht sicher, ob das noch so kommt.
Und ob das in D auch so ist, keine Ahnung, und es kann ja auch sein, dass Peter mit einer entpsrechenden Beschwerde auch so ein Teil (oder auch besseres) bekommt.
Und wenn der Satz "Angebot, solange Vorrat reicht" drauf steht, könnte man das ja auch als "besondere Auszeichnung" verstehen, sprich dem Angebot von Restmengen oder dergleichen gleich kommen, wenns in D ein gegenteiliges Urteil schon gibt, Recht so, dann sollte man jetzt wissen, was genau auf diesem Angebot jetzt draufstand (gabs vielleicht ein Kleingedrucktes Hintertürl?)
Es kann ja jemand den Verbraucherschutz bemühen, wenn er es genau wissen will.
Dennoch ist das bei diesen Preisen ein Aufwand, der sich vermutlich nicht rechnet.
Und hier sind wir beim Unterschied Theorie - Realität