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Unter anderem steht hier:
Zitat:
Zulassungsurkunden für Binnengewässer:
Die österreichische Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in der Binnenschifffahrt wurde als "Internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge" nach den Vorschriften der ECE-Resolution Nr. 13 gestaltet. Diese gilt primär für Binnengewässer, aber auch für Küstengewässer, die zum Territorium eines Staates gehören, der die Resolution anwendet.
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..und Kroatienist auch Mitglied die diese ECE Resulution anerkennt. Was nun

Also darf doch mit dem Binnenpatent die Küste befahren werden???
LG
Mathias