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Alt 08.10.2006, 11:17
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ZarRottiKer
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Neue Seite des BMVIT - Führerschein u. Patente

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Unter anderem steht hier:

Zitat:
Zulassungsurkunden für Binnengewässer:

Die österreichische Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in der Binnenschifffahrt wurde als "Internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge" nach den Vorschriften der ECE-Resolution Nr. 13 gestaltet. Diese gilt primär für Binnengewässer, aber auch für Küstengewässer, die zum Territorium eines Staates gehören, der die Resolution anwendet.
..und Kroatienist auch Mitglied die diese ECE Resulution anerkennt. Was nun Also darf doch mit dem Binnenpatent die Küste befahren werden???


LG
Mathias
__________________
LG
Mathias

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