Hallo Mathias,
kann hier auch Herbert nur bestätigen, denn die österr. Binnenzulassungen werden in der Regel auch im Ausland anerkannt, so auch in HR.
Was die Boots-Patente betrifft, heißt es ganz klar:
Österreichische Binnenpatente einschließlich des "Internationalen Zertifikats für Führer von Sportfahrzeugen" gelten in Küstengewässern grundsätzlich nicht. Ob und inwieweit einzelne Küstenstaaten Binnenpatente in ihren Küstengwässern dennoch anerkennen, liegt in deren Ermessen.
Ich denke hier gibt es keine Ausnahmeregelung in HR.
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