Zitat:
Zitat von Rotti
Unter anderem steht hier:
Zulassungsurkunden für Binnengewässer:
Die österreichische Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in der Binnenschifffahrt wurde als "Internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge" nach den Vorschriften der ECE-Resolution Nr. 13 gestaltet. Diese gilt primär für Binnengewässer, aber auch für Küstengewässer, die zum Territorium eines Staates gehören, der die Resolution anwendet.
LG
Mathias
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Hallo Matthias
ich verstehe das Problem nicht ! Es heist doch eindeutig Zulassung....... in D können wir ja auch mit einem WSA Schein nach HR fahren ! Eine Zulassung sagt ja nix über den Schiffsführer aus