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Alt 09.10.2006, 16:14
rotbart
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Zitat:
Zitat von Rotti
Unter anderem steht hier:
Zulassungsurkunden für Binnengewässer:

Die österreichische Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in der Binnenschifffahrt wurde als "Internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge" nach den Vorschriften der ECE-Resolution Nr. 13 gestaltet. Diese gilt primär für Binnengewässer, aber auch für Küstengewässer, die zum Territorium eines Staates gehören, der die Resolution anwendet.

LG
Mathias
Hallo Matthias

ich verstehe das Problem nicht ! Es heist doch eindeutig Zulassung....... in D können wir ja auch mit einem WSA Schein nach HR fahren ! Eine Zulassung sagt ja nix über den Schiffsführer aus
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