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Alt 12.11.2006, 19:22
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Gratuliere den dreien!

Zu Sam:
Deine Ausführungen in allen Ehren, aber sie sind nicht logisch!
1) Vermutlich beziehst du dich auf den Punkt, wo ein Kapitän eines Schiffes ein Patent vorlegen muss, wenn er keines besitzt. Das ist nichts neues, zumindest seit der letzten Novelle 2004. Daraus folgt, wenn ein Lenker eines Bootes kein gültiges Patent besitzt, so muss der das HR Patent machen. Daraus folgt nicht, dass jeder ein HR Patent machen muss !!!
2) Das bezüglich dem Autoführerschein kann so auch nicht stimmen, was ist mit einem Firmenfahrzeug, zB wenn ein Kroate in Österreich bei einer Baufirma arbeitet (und da gibt es sehr viele!!!), hat ein Firmenfahrzeug mit Österreichischem KZ, dann dürfte der in HR nicht mehr fahren ?
Das widerspricht den internationalen Gepflogenheiten, insbesondere der der EU, weshalb ich mir nicht vorstellen kann, dass diese Bestimmung in dieser Auslegung gültig sein kann, nochdazu wenn dies im Zuge der Annäherung zur EU verhandelt wurde.
Sehr wohl kann ich mir vorstellen, dass ein Kroate in so einem Fall eine beglaubigte Bestätigung des Firmeninhabers besitzen muss, um die Berechtigung zum Lenken nachweisen zu können, dass ist üblich, aber ein generelles Verbot ergibt keinen Sinn!
Oder was ist, wenn ein Kroate in Österreich wohnt, ein österreichisches Auto hat, darf er damit auch nicht in HR fahren ???

Wenn du diesbezüglich also wirklich Gesetzesquellen hast, die authentisch sind, dann bitte her damit!
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