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Zitat von bootsboerse.at
Oder was ist, wenn ein Kroate in Österreich wohnt, ein österreichisches Auto hat, darf er damit auch nicht in HR fahren ???
Wenn du diesbezüglich also wirklich Gesetzesquellen hast, die authentisch sind, dann bitte her damit!
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ein kroate darf in kroatien ein fahrzeug (auto) mit österreichischen kennzeichen nur dann bewegen, wenn er im besitz eines gültigen österreichischen führerscheins ist und in österreich einen festen wohnsitz hat.
ein kroate darf in österreich ein fahrzeug (auto) mit österreichischen kennzeichen in der ersten 6 monaten nach anmeldung des österreichischen wohnsitzes mit dem gültigen kroatischen führerschein bewegen, nach der frist von 6 monaten muss er einen gültigen österreichischen führerschein nachweisen können (muss die überschreibung rechtzeitig beantragen beim zuständigen verkehrsamt)
ich kann mir nicht vorstellen, daß ein kroate, mit dem kroatischen küstenpatent nicht auf anderen weltmeeren fahren kann?! das würde bedeuten, daß kein kroatischer skipper nach italien, slowenien oder grichenland fahren dürfte - ist ein schwachsinn!