Hallo Stefan,
meine Voll/Teilkasko würde den Schaden ja bezahlen , mein Problem ist nur meine Selbstbeteiligung , auf der bleibe ich dann sitzen.
Oser entfällt die Selbstbeteiligung bei Sturmschäden ab Windstärke 8 ?
Die Versicherung des Bauunternehmers hätte nur zahlen brauchen wenn der Wind nicht !!! Stärke 8 erreicht hätte.
So sind die fein raus , höhere Gewalt oder sowas.
Ihm kann so keine grobe fahrlässigkeit vorgrworfen werden.
Gruß Udo
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