@FErdi - manchmal kann man einem etwas sagen und es nützt nichts hihihihi

, weis nicht wo ich da mit meiner Vorstellung war dass ich da auf dich nicht gehört hab......
@Thom - max. 3500kg - zusammengerechnet aus der Summe des gesamt zulässigem Fahrzeuggewischtes plus dem gesamt zulässigen Hängergewicht mit dem normalem PKW - Schein.
Hat den den E ( Hängerschein) für den B ( Pkw -SChein) so darf das gesamt zulässige Gewicht des Anhängers nicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges - sprich PKW - überschreiten.
LG
Mathias