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Alt 23.01.2007, 22:41
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ZarRottiKer
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@FErdi - manchmal kann man einem etwas sagen und es nützt nichts hihihihi , weis nicht wo ich da mit meiner Vorstellung war dass ich da auf dich nicht gehört hab......

@Thom - max. 3500kg - zusammengerechnet aus der Summe des gesamt zulässigem Fahrzeuggewischtes plus dem gesamt zulässigen Hängergewicht mit dem normalem PKW - Schein.
Hat den den E ( Hängerschein) für den B ( Pkw -SChein) so darf das gesamt zulässige Gewicht des Anhängers nicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges - sprich PKW - überschreiten.

LG
Mathias
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LG
Mathias

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