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Alt 23.01.2007, 23:38
hobbycaptain
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Reden

Zitat:
Zitat von Rotti
@FErdi - manchmal kann man einem etwas sagen und es nützt nichts hihihihi , weis nicht wo ich da mit meiner Vorstellung war dass ich da auf dich nicht gehört hab......

@Thom - max. 3500kg - zusammengerechnet aus der Summe des gesamt zulässigem Fahrzeuggewischtes plus dem gesamt zulässigen Hängergewicht mit dem normalem PKW - Schein.
Hat den den E ( Hängerschein) für den B ( Pkw -SChein) so darf das gesamt zulässige Gewicht des Anhängers nicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges - sprich PKW - überschreiten.

LG
Mathias

Mathias,
ich weiss es schon - Du wolltest es nicht glauben Click the image to open in full size.

musst übrigens doch in die Fahrschule

den E zu B braucht man nämlich,
-wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen über 3,5 T beträgt
oder
- wenn die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als die Eigenmasse (nicht das zul. Gesamtgewicht) des Zugfahrzeuges ist

mit E zu B darf die Gesamtmasse des Anhängers die höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten ( Ausnahme - bei geländegängigen Zugfahrzeugen der Klasse M1 > das 1,5-fache der hzlGm ).

hab ich aus meinen Unterlagen - hätts zwar noch gewusst, aber nicht mehr so schön formulieren können .

Tom, hab in meinen Unterlagen nirgends eine Beschränkung des Höchstgewichts gefunden (kann mich auch nicht erinnern, es gelernt zu haben), dieses ergibt sich aus obigen Zahlen - mit Zugfahrzeug darfst also nicht schwerer werden, als 7 T (3,5 KFZ + 3,5 T Anhänger).
Auflaufgebremste Anhänger haben nämlich ein höchstzul. Geasamtgewicht von 3,5 T.

Geändert von hobbycaptain (23.01.2007 um 23:42 Uhr)
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