Zitat:
Zitat von Rotti
@FErdi - manchmal kann man einem etwas sagen und es nützt nichts hihihihi  , weis nicht wo ich da mit meiner Vorstellung war dass ich da auf dich nicht gehört hab......
@Thom - max. 3500kg - zusammengerechnet aus der Summe des gesamt zulässigem Fahrzeuggewischtes plus dem gesamt zulässigen Hängergewicht mit dem normalem PKW - Schein.
Hat den den E ( Hängerschein) für den B ( Pkw -SChein) so darf das gesamt zulässige Gewicht des Anhängers nicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges - sprich PKW - überschreiten.
LG
Mathias
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Mathias,
ich weiss es schon - Du wolltest es nicht glauben
musst übrigens doch in die Fahrschule
den E zu B braucht man nämlich,
-wenn die
Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen über 3,5 T beträgt
oder
- wenn die
höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als die Eigenmasse (nicht das zul. Gesamtgewicht) des Zugfahrzeuges ist
mit E zu B darf die Gesamtmasse des Anhängers die höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten ( Ausnahme - bei geländegängigen Zugfahrzeugen der Klasse M1 > das 1,5-fache der hzlGm ).
hab ich aus meinen Unterlagen - hätts zwar noch gewusst, aber nicht mehr so schön formulieren können

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Tom, hab in meinen Unterlagen nirgends eine Beschränkung des Höchstgewichts gefunden (kann mich auch nicht erinnern, es gelernt zu haben), dieses ergibt sich aus obigen Zahlen - mit Zugfahrzeug darfst also nicht schwerer werden, als 7 T (3,5 KFZ + 3,5 T Anhänger).
Auflaufgebremste Anhänger haben nämlich ein höchstzul. Geasamtgewicht von 3,5 T.