Zitat:
Zitat von DieterM
Hallo Freunde,
in D und CH, ev. in noch ein paar weiteren Ländern, wird der Propschutz oder besser die Prop-Abdeckung verkehrsrechtlich vorgeschrieben.
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Hallo,
ein TÜV-Prüfer hat mir gesagt, daß der Antrieb nur dann abgedeckt werden muß, wenn er über die hintere Lichtleiste hinaussteht.
Läßt sich die Lichtleiste weit genug ausziehen, daß kein Teil des Motors übersteht, ist keine Abdeckung notwendig.
Ciao Bernd