Zitat:
Zitat von Ole
Hallo,
ein TÜV-Prüfer hat mir gesagt, daß der Antrieb nur dann abgedeckt werden muß, wenn er über die hintere Lichtleiste hinaussteht.
Läßt sich die Lichtleiste weit genug ausziehen, daß kein Teil des Motors übersteht, ist keine Abdeckung notwendig.
Ciao Bernd
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Sorry Bernd,
das ist nicht ganz korrekt. Der TÜV-Prüfer ist weder für die Sicherung des Props zuständig noch für die Vergurtung des Bootes. Er hat einzig und alleine den Trailer abzunehmen oder zu überprüfen. Es steht ihm frei Ratschläge zu geben was das Boot betrifft, mehr nicht.
Was auf deutschen Straßen Vorschrift ist erfragst Du am besten bei der Verkehrspolizei. Die bayerische Verkehrspolizei holt aber gerne schlecht gesicherte Bootstrailer aus dem Verkehr wie ich von Freunden weiß, die schon betroffen waren. Dabei kommt es nicht nur zur Überprüfung der Verzurrung oder der erforderlichen Propabdeckung, sondern der Trailer wird auch auf Beleuchtung, Reifenzustand und das tatsächliche Gewicht überprüft. Die kleine Achswaagen haben die immer im Auto dabei. Manchmal wird auch die Gesamtbreite vermessen (max. zulässig 2,55 m) und die Rückspiegel-Funktion mit überprüft, wenn dazu Anlaß besteht.