Hi,
soweit ich weiß, hat die ganze Sache in Bayern ihren Ursprung!
Bei einer Trailerkontrolle soll ein bayrischer Polizist einen "unverpackten" Propeller bemängelt haben. Das hat sich dann hochgeschaukelt bis es zur höchstrichterlichen Entscheidung kam, und die lautet sinngemäß "Abdecken, egal mit was, aber abdecken".
Denn es ist richtig, alles was
innerhalb der Lichtleiste ist, braucht nicht abgedeckt zu werden ... mit Ausnahme ... s.o.
Denn, mal ehrlich, wenn dir ein Motorradfahrer hinten reinrauscht, kann dein Propeller mit was auch immer abgedeckt sein, ....
Ich benütze halt auch meine Tasche zum Verstauen der Gurte
Grüße
"Neptun"