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Alt 28.01.2007, 21:28
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von Neptun
- Es gilt das "Heimatlandprinzip" , d.h., der Bootsführer muss in dem Revier, in dem er sich (im Ausland) befindet, den Befähigungsausweis haben, den er in seinem Heimatland haben müsste. Das heißt für einen Deutschen, kroatische Küste = SBF See, Gardssee = SBF Binnen, Lagunen von Venedig = SBF See, ...
-
Nur weil das Heimatlandprinzip für Ausländer in D angewendet wird, heißt das nicht, dass andere Staaten es auch so anwenden!
Das Heimatlandprinzip gilt zB nicht in A, wie schon in einem anderen Thread erwähnt!
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