Tja, und genau der oben unterstrichene Satz kann Probleme bedeuten!
In A gibt es dafür von der Staatsanwaltschaft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, diese wird aber erst ausgestellt, wenn die Anzeige vorhanden ist, diese kann von der Polizei aber erst übermittelt werden, wenn die Erhebungen beendet sind, usw usw ...
Also kann es sehr wohl zu Verzögerungen kommen!!!
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