in den Kursunterlagen des Schiffsfüher-Patent steht folgender Auszug:
Pflichten und Verantwortlichkeit des Schiffsführers
Die Behörde
kann Auskunft darüber verlangen, wer und zu welchem Zeitpunkt Schiffsführer eines bestimmten Fahrzeuges oder Schwimmkörpers war.
weiters die Empfehlung:
Die Führung eines Logbuches wird daher für Motorboote dringend empfohlen.
Also - müssen muß man nicht aber sollen soll man.