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Alt 05.02.2007, 12:28
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Zitat:
Zitat von Aladin
Aber ich schreib einfach mal das du eigentlich gar kein Licht haben MUSST...
Zitat:
Zitat von thball
i.d.R. nein! Siehe auch hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren
Hallo,

diese Aussagen wundern mich. Zumal wenn Tom den Link zur BSH anfügt, in der explizit das Gegenteil beschrieben und noch dazu ein Schaubild für die vorgeschriebene Beleuchtung eines Schlauchbootes gezeigt wird.

Grundsätzlich gilt: Wer im dunkeln oder bei unsichtigem Wetter auf See- oder Binnenschiffahrtsstraßen unterwegs ist muss die vorgeschriebene Beleuchtung führen.
Bei dem Link ist noch hinzuzufügen daß sich der Text auf Seeschiffahrtsstraßen bezieht, im Bereich der Binnenschiffahrt kommen, auch wenn das hirnrissig ist, andere Vorschriften zum tragen.

Wer diese Beleuchtung nicht führt kann natürlich problemlos am Tag und bei sichtigem Wetter fahren, nachts und bei unsichtigem Wetter aber eben nicht bzw. nur bei einem Notfall.

Interessant ist auch noch ein weiterer Hinweis: Fahrzeuge unter deutscher Flagge dürfen auschliesslich BSH-zugelassene Lampen führen


Grüße

Harald
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