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Alt 05.02.2007, 13:08
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von HaraldGesser
Hallo,


...

Interessant ist auch noch ein weiterer Hinweis: Fahrzeuge unter deutscher Flagge dürfen auschliesslich BSH-zugelassene Lampen führen


Grüße

Harald
Diese Bundesbehörde = Bundesamt für Schiffahrt und Hydrografie (BSH) ist seit 1997/1998 aufgefordert von der EU innerhalb der EU gefertigte Qualitätslampen mit einheimischer EU-Zertifizierung gegenseitig anzuerkennen. Dagegen setzt das BSH lapidarisch Neuanträge um nationales Recht weiter vorhalten zu können und den wertvollen Obulus für den Ministempel an deutschen Lampen nicht zu verlieren. Für uns Deutsche Bootsfahrer ist das leider ein sehr teurer Spaß!

Dabei staune ich derzeit auch noch über die schleppenden Behandlung von Anträgen zum Flaggenzertifikat wegen meinem neuen Outboarder, denn auf meine Schreiben vom 13.1., 16.1., und 22.1.2007 (Einschreiben!) habe ich bis heute keine Antwort.

Dagegen muß ich das WSA Regensburg loben, knapp 10 Minuten Verwaltungsarbeit, und meine neue geänderte Bootszulassung war fertig.
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