Berny, nachweisen muss im Schadensfall immer der Versicherte, bei der Versicherung reichts, wenn sie behauptet, denn sie sitzen ja auf dem Geld, das der Versicherte will. Das sind leider Erfahrungswerte und meist gehört dieser Grundsatz auch zur Geschäftspolitik der Versicherungen. (Weiß ich von einem Versicherungsjuristen

)
Bezüglich Löscher: Wenn man Pulver bei ungünstigem Wind aufbringt, kann er auch nur wenig Wirkung entfalten. Und wenn man dann noch gegen den Wind arbeiten muß, schauts überhaupt blöd aus (trotz Austrittsdruck von ca. 15 bar) - nämlich fürs Löschpersonal

Und einen Schaumlöscher werden die wenigsten dabei haben, weil die doch ziemlich sperrig und groß sind. (Benötigtes Volumen)
Wenn also auf unseren Booterln ein Brand auftritt und er nicht gleich in der Entstehungsphase gelöscht werden kann, ist es meistens verloren. (Bei einem Motorvollbrand mit Wind von achtern wirds allen/m im und am Boot recht schnell "recht warm"
Am besten ist man im Brandfall mindestens zu zweit an Bord, damit einer langsam weiterfahren kann (Fahrtwind), während der zweite die Benzinleitung (sofern möglich) abstecken und das motorseitige Ende außenbords werfen kann und anschließend den Brand bekämpft.
Hoffentlich kommt niemand von uns je in diese Lage!!!