Zitat:
Zitat von Aladin
laut irgendwelchen Vorschriften geht der SBF See bis 3 Seemeilen... Über 3 Seemeilen gibts jedoch keine Kontrollen mehr... Jedoch kann das ganze im Schadensfall zu einem Versicherungsproblem werden (stell dir vor du versenkst mit deinem Schlauchi die QM 2  ). Die Versicherung wird dann evtl. sagen das du keine Berechtigung für mehr als 3 Seemeilen hattest
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Hallo Carsten,
nachdem es in D prinzipiell nur den Sportboot See (nicht gewerblich) gibt, hätte ich bezüglich meiner Versicherung keine Befürchtungen. Der Sportboot See reicht für uns aus D für alle Reviere, die nicht Binnen (und Bodensee hihi) sind.
Problem könnte jedoch eine mangelnde Erfahrung sein. Fehler die aufgrund mangelnder Erfahrung gemacht werden, könnten eventuell als "grobe Fahrlässigkeit" betrachtet werden. Bezüglich "grober Fahrläsigkeit" lohnt sich dann auch wieder ein Blick in die Versicherungsbedingungen (sind i.d.R. nicht eingeschlossen). Hier kommt das zum Tragen was wir bei den diversen Führerschein-Diskussionen schon besprochen haben: Führerschein bedeutet nicht gleich Erfahrung oder Können. Ein Führerschein ist zwar ein Indiz (z.B. SSS oder SHS) aber noch kein Garant.
Interessant sind hierzu auch die Ausführungen der BSU bei Seeunfällen.