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Alt 19.02.2007, 17:17
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daniels daniels ist offline
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Zitat:
Zitat von raumgleiter
Die erteilten Ausnahmegenehmigungen sind grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet wirksam.

LG. Holgi
Hi Holgi,

wenn das mal so stimmt.

Zuständig dürfte die Behörde sein, wo die Reise beginnt.
Ich mal zur Info den Link zum Antrag beim Strassenverkehrsamt Aachen angehangen.
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Na, ob Du überall so eine Genehmigung problemlos bekommst, da nach sieht es bei dieser Behörde nicht gerade aus, wenn man sich anschaut das Start- und Zielort angegeben werden müssen und bei Dauergenehmigung eine zusätzliche Bestätigung notwendig ist.
Da könnte es schon einfacher sein, ein paar Euros mehr Steuer zu bezahlen.

Gruß Hans
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