Es wäre in diesem Zusammenhang mal ganz interessant zu wissen, ob Boote auf Trailer überhaupt von der Polizei auf ihr "Innenleben" untersucht werden?!
Also, dass Trailer auf die Einhaltung des zul. GG. kontrolliert werden ist klar, aber wurde wirklich schon jemals jemand aufgefordert, die Persenning zu öffnen?! Ich persönlich kenne keinen Fall...
Dennoch habe ich seinerzeits den Trailer meines Metzeler ebenfalls mit schwarzem Kennzeichen angemeldet, da ich das Boot auf dem Weg in den Urlaub nutze, um zusätzliches Gepäck zu verstauen... ging bei uns in Aachen/ NRW problemlos
Um den ital. Trailer meines ZAR vorzuführen und anzumelden hatte ich kurzfristig einen Tag Urlaub und in der Kürze habe ich ihn dann "klassisch" mi grünem Kennzeichen angemeldet.
Meine Bedenken bei der ganzen Angelegenheit sind aber weniger die Angst vor einer Kontrolle als mehr Versicherungs- technischer Art... was passiert z. B. in folgendem Fall:
Fahrt in den Urlaub mit Gerödel im Boot, dann Unfall oder Unaufmerksamkeit, der Trailer schlingert und kippt um oder macht sich selbstständig, worauf sich der Inhalt des Bootes auf die Fahrbahn verteilt. Das "Ende vom Lied" ist, dass ein nachfolgendes Fahrzeug in meine herumliegenden/ -fliegenden Habseligkeiten kracht...
Liest sich vielleicht im ersten Moment etwas konstruiert an, ist es aber gar nicht sooo sehr, glaube ich.
Jedenfalls würde ich wetten, dass die Versicherung versucht, sich schadlos zu halten (und wenn der Trailer sich selbstständig macht, ist sie eh im Recht

).